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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich
 

Die Lieferungen und Leistungen der BarcodeExpress erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der BarcodeExpress bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der BarcodeExpress.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle zukünftigen schriftlichen, sowie mündlichen Verträge auch ohne erneuten Hinweis auf diese AGB wirksam.
 

2. Lieferungen und Leistungen
 

2.1 Die Angebote der BarcodeExpress sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung/Proforma Rechnung der BarcodeExpress, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
 

2.2 BarcodeExpress ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
 

2.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der BarcodeExpress ausdrücklich vorbehalten.
 

2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrücklich schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der BarcodeExpress zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
 

2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der BarcodeExpress vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der BarcodeExpress oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte die BarcodeExpress mit einer Lieferung mehr als zwölf Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.Soweit die Lieferverzögerungen länger als vierzehn Wochen dauern, ist auch die BarcodeExpress berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 

2.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist die BarcodeExpress berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
 

2.7 Bilder / Darstellungen der Waren (z.B. aus dem Internetshop) können vom Original abweichen bzw. die gelieferte Ware kann ein Teilstück der Abbildung sein.
 

3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
 

3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebungen von Lieferterminen mit der BarcodeExpress vereinbart, kann die BarcodeExpress ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Stornierung bzw. Verschiebung nicht zu vertreten.
 

3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die BarcodeExpress zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
 

4. Rückgabe/Umtausch/Reklamation
 

4.1 Umtausch und Rücknahme der bestellten Produkte kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der BarcodeExpress erfolgen. Die Kosten und Gefahr hierfür trägt der Käufer. Die BarcodeExpress behält sich vor eine Wiedereinlagerungsgebühr von max. 20% des Warenwertes, mindestens jedoch ¤ 30,00, zu berechnen. Eventuell anfallende Gebühren und Abzüge seitens Dritter (Hersteller / Vorlieferanten) werden separat berechnet. Nicht erstattungsfähig sind solche Kosten und Gebühren, welche BarcodeExpress im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden für erbrachte Leistungen Dritter aufwenden mussten (z.B. Versandkosten).
Die entsprechenden Artikel müssen sich im absolut wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Verbrauchsmaterialien, Software und Zubehör sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.

Eine Anfrage für Rückgabe/Umtausch erfolgt bitte in schriftlicher Form an folgende Email:
info@barcodeexpress.de oder per Fax: +49 (0) 76 21 - 9 16 11 90 - 9.
Nach einer evtl. Zustimmung erhalten Sie ein RMA-Formular (RMA-Nummer) für die weitere Vorgehensweise, sowie die betreffende Rücksendeanschrift, die ausschließlich zu Ihrer jeweiligen Anfrage wegen Rückgabe/Umtausch Gültigkeit hat.

Sollte keine Rücksendeanschrift explizit mit der RMA-Nummer mitgeteilt werden, hat die Rücksendung ausschließlich an folgende Anschrift zu erfolgen:
BarcodeExpress EUROPE
Europacenter
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Versenden Sie das Paket bitte NICHT ohne RMA-Formular(RMA-Nummer)!
 

4.2 Für die Bearbeitung einer Reklamation benötigen wir Ihre Kundennummer, Rechnungsnummer/Bestellnummer die Seriennummer am Gerät, Fehlerbeschreibung und Ihre Zustimmung unserer RMA-Bestimmungen in schriftlicher Form per Email(reklamation@barcodeexpress.de), Fax(+49 (0) 76 21 - 9 16 11 90 - 9) oder schriftlich an folgende Anschrift.
BarcodeExpress EUROPE
Europacenter
Friedrichstraße 171
10117 Berlin

Nach Ihrer Zustimmung erhalten Sie ein RMA-Formular(RMA-Nummer) für weitere Vorgehensweise Ihrer Reklamation,(inkl. Rücksendeanschrift) per EMail oder Fax zurück.
Versenden Sie das Paket bitte NICHT ohne RMA-Formular(RMA-Nummer)!

RMA-Bestimmungen
• Eine Warenannahme erfolgt nur bei freigemachter Lieferung
• Die Einsendefrist beträgt 7 Tage
• Senden Sie bitte alle Teile der Lieferung zurück (Disketten, Handbücher, Kabel, UMVERPACKUNG, u.s.w.)
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mir die BarcodeExpress bei Einsendung eines funktionstüchtigen Gerätes die Bearbeitung in Rechnung stellt. In einem solchen Fall werden ebenfalls sonstige angefallenen Kosten wie z.B. Frachtkosten, Kosten Dritter usw. berechnet. Dies gilt ebenso für Fehler oder Defekt, die nicht den Garantieleistungen unterliegen.

4.3 Widerrufsbelehrung
(gilt nur für Verbraucher)

Widerrufsrecht

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BarcodeExpress EUROPE, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 76 21 - 9 16 11 90 - 0, Fax: +49 (0) 76 21 - 9 16 11 90 - 9, E-Mail: info@barcodeexpress.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ein Widerruf ist bei Verträgen ausgeschlossen, deren Lieferung Waren beinhaltet, die kunden- oder auftragsbezogen produziert oder modifiziert wurden oder die Waren beinhaltet, deren Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist. Ein Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Lieferung von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

--- Anlage Muster-Widerrufsformular ---

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An
BarcodeExpress EUROPE
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Fax: +49 (0) 76 21 - 9 16 11 90 - 9
E-Mail: info@barcodeexpress.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
 

5. Abnahme und Gefahrenübergang
 

5.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
 

5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
 

5.3 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der BarcodeExpress benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der BarcodeExpress verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
 

6. Preis und Zahlungsbedingungen
 

6.1 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebender Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager der BarcodeExpress. Mehrwertsteuer und andere gesetzlichen Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden, wenn nichts Entgegengesetztes vereinbart wurde, dem Kunden berechnet.
 

6.2 Zahlungen sind sofort, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der BarcodeExpress ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszins zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
 

6.3 Die BarcodeExpress ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die BarcodeExpress berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen anzurechnen.
 

6.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
 

6.5 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen, ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die BarcodeExpress jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die BarcodeExpress Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
 

7. Eigentumsvorbehalt
 

7.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der BarcodeExpress bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
 

7.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der BarcodeExpress hinzuweisen und die BarcodeExpress unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Dritte die Rechte der BarcodeExpress berücksichtigt.
 

7.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der BarcodeExpress gehörenden Waren erwirbt die BarcodeExpress Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die BarcodeExpress als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne die BarcodeExpress zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der BarcodeExpress im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
 

7.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der BarcodeExpress an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die BarcodeExpress zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
 

7.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die BarcodeExpress gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
 

7.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die BarcodeExpress ab.Die BarcodeExpress ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen der BarcodeExpress wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die BarcodeExpress darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
 

7.7 Übersteigt der Wert der Sicherheit die Zahlungsansprüche der BarcodeExpress um mehr als 20 %, gibt die BarcodeExpress auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.
 

7.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der BarcodeExpress. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der BarcodeExpress benutzt werden.
 

8. Gewährleistung
 

8.1 Die BarcodeExpress gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
 

8.2 Die BarcodeExpress gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben der BarcodeExpress schriftlich bestätigt wurden.Die BarcodeExpress übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von im getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
 

8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
 

- betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
 

8.4 Diese Gewährleistungsansprüche gegen die BarcodeExpress beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die BarcodeExpress etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
 

8.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der BarcodeExpress Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der BarcodeExpress über. Falls die BarcodeExpress Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
 

8.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die BarcodeExpress die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzteil, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
 

8.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die BarcodeExpress berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gütigen Servicepreisen der BarcodeExpress berechnet.
 

8.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
 

8.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen der BarcodeExpress zu beachten.
 

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
 

9.1 Die BarcodeExpress übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat der BarcodeExpress von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
 

9.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die BarcodeExpress von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
 

10. Haftung
 

10.1 Die Haftung der BarcodeExpress ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die BarcodeExpress haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.
 

10.2 Die Haftung der BarcodeExpress für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung der BarcodeExpress-Mitglieder, die als Erfüllungsgehilfen der BarcodeExpress tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
 

10.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistungen.
 

11. Export- und Importgenehmigungen
 

11.1 Von der BarcodeExpress gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzel oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerne, D.C. 202300 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
 

11.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnisse der BarcodeExpress, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der BarcodeExpress.
 

12. EG-Einfuhrumsatzsteuer
 

12.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die BarcodeExpress ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Ware sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die BarcodeExpress zu erteilen.
 

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei der BarcodeExpress aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
 

12.3 Jegliche Haftung der BarcodeExpress aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der BarcodeExpress nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
 

13. Allgemeine Bestimmungen
 

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
 

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartnern im Sinne von § 14 BGB ist Halle (Saale). Die BarcodeExpress ist jedoch berechtigt, den Vertriebspartner bzw. Unternehmen an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
 

13.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
 

13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der BarcodeExpress mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der BarcodeExpress im Rahmen vertraglicher Beziehung notwendiger Daten.
 

13.5 Die BarcodeExpress ist berechtigt dem Kunden Werbung bzw. Faxwerbung bis auf Widerspruch des Kunden zuzusenden.
 

13.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
 

Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.


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